Der Bernerische Grosse Rat hat im vergangenen Juni eine Änderung des Gesetzes über Handel und Gewerbe (HGG) beschlossen. Diese Gesetzesänderung beinhaltet zwei Punkte:
1) Die erlaubten Sonntagsverkäufe im Kanton Bern werden von zwei auf vier erhöht.
2) Ein Werbeverbot für E-Zigarette, sowie das Verbot, E-Zigaretten an Minderjährige zu verkaufen
Gegen diese Gesetzesänderung wurde das Referendum ergriffen und schliesslich auch mit Unterstützung von *jevp und EVP und fast doppelt so viele Unterschriften eingereicht, wie nötig gewesen wären. Dank diesem Sammelerfolg können wir nun nicht nur über die Hauptvorlage, sondern auch über den Eventualantrag abstimmen, den der Grosse Rat für den Fall eines Referendums vorbereitet hatte. Dabei beinhaltet die Hauptvorlage Punkt 1) und Punkt 2), während der Eventualantrag nur die Änderungen betreffend den E-Zigaretten, also Punkt 2), beinhaltet.
Die *jevp lehnt die Hauptvorlage aufgrund der geplanten zusätzlichen Sonntagsverkäufen ab. Folgend Punkte sprechen aus Sicht der *jevp Kanton Bern gegen zusätzliche Sonntagsverkäufen:
-Die Arbeitsbedingungen im Detailhandel sind nicht besonders gut. Verkäuferinnen und Verkäufer arbeiten bereits jetzt unregelmässig und oft, wenn Familie und Freunde frei haben.
-Von Sonntagsverkäufen profitieren vor allem Supermärkte, Einkaufszentren und grosse Ladenketten. Kleine Läden, für welche sich die zusätzlichen Kosten nicht rechnen, würden deshalb zusätzlich unter Druck geraten.
-Der Sonntag soll ein allgemeiner Ruhetag sein und zur Pflege von sozialen Kontakten, zur Erholung oder zum Zusammensein mit der Familie erhalten bleiben. Ausserdem gilt es zu verhindern, dass unsere Gesellschaft immer wie mehr zu einer 7x24h-Gesellschaft wird.
Die *jevp Kanton Bern empfiehlt deshalb:
NEIN zur Hauptvorlage und somit NEIN zu mehr Sonntagsarbeit!
JA zum Eventualantrag und somit JA zu mehr Jugendschutz!
Stichfrage: EVENTUALANTRAG