Damit das Erfolgsmodell AHV nicht im 20. Jahrhundert stehen bleibt

Damit das Erfolgsmodell AHV nicht im 20. Jahrhundert stehen bleibt

Das dreisäulige Modell der Altersvorsorge ist ein typisches Schweizerisches Erfolgsmodell: Gut austariert, finanziert durch Arbeitnehmer und -geber und äusserst stressresilient. Aber trotz Erfolgsmodell noch lange kein Selbstläufer. So begründet Co-Präsident Uriel Seibert das JA der Jungen EVP zur AHV21 (sowie der Mehrwertsteueranpassung).

Die Zeiten ändern sich und damit auch die Herausforderungen, Anforderungen und Ansprüche an unsere Sozialsysteme. Dies sieht man bei den Lebens- und Arbeitsmodellen: Heute gibt es deutlich mehr Teilzeitarbeit, da sich Eltern die Erziehung teilen zudem führt das «lebenslange Lernen» zu einer längeren Ausbildungszeit und häufigeren Arbeitgeberwechseln.  

Diesen Umständen hat auch das Vorsorgesystem Rechnung zu tragen. Schwerpunktmässig in der zweiten Säule - doch auch die erste Säule hat ihren Beitrag zu leisten, will sie langfristig ihr Niveau und den gesellschaftlichen Anforderungen Schritt halten können.

Soziale Massnahmen und grösserer Handlungsspielraum für nachhaltige Lösungen 

Die AHV21 flexibilisiert den Rentenbezug. Künftig werden Teilzeitrenten und Zuschläge durch Rentenaufschübe möglich, zudem werden bei tieferen Einkommen die Kürzungen bei einem Vorbezug reduziert. Weiter wird die Karenzfrist für die Hilflosenentschädigung gesenkt. Für die Betroffenen – meist gerade jene Kreise, die soziale Massnahmen am nötigsten haben - bedeutet dies eine Stärkung des AHV-Niveaus, um bis fast 300 Mio. jährlich.

Die Flexibilisierung vergrössert auch das Spektrum der Handlungsmöglichkeiten für eine längerfristige Sanierung der Altersvorsorge. Aufgrund des demografischen Wandels (höhere Lebensdauer, weniger Junge) müssen bald Lösungen her, wenn das Rentenniveau erhalten bleiben soll und wir künftige Generation nicht noch stärker belasten wollen. Möglich würden so beispielsweise eine Bindung des Referenzalters an die Anzahl Erwerbsjahre oder eine Stärkung des freiwilligen Rentenaufschubs.

Eine geschlechtergerechte(re) Vorlage 

In der gesamten Altersvorsorge gibt es eine einzige direkte geschlechterspezifische Ungleichbehandlung – und diese liegt im unterschiedlichen Rentenalter. Mit der AHV21 wird diese beseitigt. Den Ort zur systemischen Korrektur indirekter Ungleichbehandlungen durch tiefere Löhne und mehr Teilzeitpensen sehen wir in der zweiten Säule. Hier haben wir bereits mehrfach kommuniziert, wie wir das Rentenniveau von Frauen stärken wollen.

Weiter wird keine einzige Frau, die ihre Rente ab dem ordentlichen Referenzalter bezieht, durch die Vorlage eine – auch nur um einen Franken - geringere monatliche AHV-Rente erhalten. Im Gegenteil: Die Rentenzuschläge für die Übergangsgeneration werden bei vielen für höhere monatliche und bei einigen sogar für insgesamt höhere Rentenleistungen sorgen.

Fazit: Ein Kompromiss, aber der aktuell wohl bestmögliche 

Die Vorlage zur AHV21 passt die erste Säule besser an die aktuellen und künftigen Erwerbs- und Lebensmodelle an, stärkt den sozialen Ausgleich und vergrössert den Handlungsspielraum für soziale, innovative und nachhaltige Lösungen im Vorsorgesystem. Wir dürften wohl lange suchen, um eine ähnlich sozial austarierte und generationengerechte Vorlage zu finden.