*jevp sagt JA zur Revision der Motorfahrzeugsteuer

*jevp sagt JA zur Revision der Motorfahrzeugsteuer

Der Vorstand der Jungen EVP Kanton Bern hat einstimmig die Ja-Parole für die kantonale Abstimmung vom 13. Februar beschlossen. Er ist davon überzeugt, dass die verhältnismässige Änderung des Gesetzes über die Besteuerung der Strassenfahrzeuge die Motorfahrzeugsteuer ökologischer macht und Anreize schafft für den Kauf von Umweltfreundlicheren Fahrzeugmodellen.

Der Automobilmarkt hat sich in den letzten Jahren stark verändert. Zwischen 2013 und 2019 stieg bei Neuwagen der Anteil von Autos mit den schlechtesten Energieeffizienzkategorien von 15% auf 47% und auch das durchschnittliche Gewicht von Neuwagen stieg beträchtlich.
Im Jahr 2019 wurde im Grossen Rat eine Motion zur Änderung des Gesetzes über die Besteuerung der Strassenfahrzeuge überwiesen. Der Regierungsrat legte darauf dem Grossen Rat einen Entwurf zur Änderung des Gesetzes vor, am 16. Juni 2021 hat der Grosse Rat die Gesetzesänderung schliesslich verabschiedet. Gegen diesen Beschluss haben zwei Komitees das Referendum ergriffen deshalb kommt es nun zur Abstimmung.

Zurzeit werden im Kanton Bern Fahrzeuge nur nach ihrem Gewicht besteuert. Der Steuertarif nimmt stufenweise ab, je höher das Gewicht des Fahrzeuges ist. Dieser abnehmende Gewichtstarif begünstigt schwerere und oft klimaschädlichere Fahrzeuge. Deshalb sieht die Gesetzesänderung vor, den Gewichtstarif abzuschaffen. Auch soll künftig für die Bemessung der Motorfahrzeugsteuer neben dem Gewicht auch der CO2-Ausstoss (Personenwagen und Lieferwagen), respektive die Motorenleistung (Motorräder) ausschlaggebend sein. Dies soll einen Anreiz für den Umstieg auf umweltfreundlichere Fahrzeuge schaffen. Um Gewerbe und Landwirtschaft zu schonen, soll sich für Lastwagen und landwirtschaftliche Motorfahrzeuge nichts ändern und die Steuer soll für Lieferwagen nach tieferen Ansätzen berechnet werden.
Der Kanton rechnet mit Mehreinnahmen von 40 Millionen Franken. Somit wäre die Motorfahrzeugsteuer etwas über dem Mittelwert der Kantone. Die Mehreinnahmen würden für eine Senkung der Steuern für natürliche Personen verwendet werden.

Die *jevp Kanton Bern empfiehlt die Annahme der Gesetzesänderung aus folgenden Gründen:

  • Die Gesetzesänderung reagiert auf die sich ändernde Situation im Automobilmarkt und setzt gezielt ökologische Anreize. Für kleine und ökologische Fahrzeuge bleibt die Motorfahrzeugsteuer in etwa gleich oder sinkt sogar.
  • Die Gesetzesänderung ist verhältnismässig. Der Kanton muss die Mehreinnahmen für Steuersenkungen für natürliche Personen verwenden. Ausserdem würde die Steuer auf eine vertretbare Höhe gesetzt und Gewerbe und Landwirtschaft würden geschont.