*jevp sagt JA zur Revision der Motorfahrzeugsteuer

Der Vor­stand der Jun­gen EVP Kan­ton Bern hat ein­stim­mig die Ja-Parole für die kan­to­nale Abstim­mung vom 13. Februar beschlos­sen. Er ist davon über­zeugt, dass die ver­hält­nis­mäs­sige Ände­rung des Geset­zes über die Besteue­rung der Stras­sen­fahr­zeuge die Motor­fahr­zeug­steuer öko­lo­gi­scher macht und Anreize schafft für den Kauf von Umwelt­freund­li­che­ren Fahr­zeug­mo­del­len.

Der Auto­mo­bil­markt hat sich in den letz­ten Jah­ren stark ver­än­dert. Zwi­schen 2013 und 2019 stieg bei Neu­wa­gen der Anteil von Autos mit den schlech­tes­ten Ener­gie­ef­fi­zi­enz­ka­te­go­rien von 15% auf 47% und auch das durch­schnitt­li­che Gewicht von Neu­wa­gen stieg beträcht­lich.
Im Jahr 2019 wurde im Gros­sen Rat eine Motion zur Ände­rung des Geset­zes über die Besteue­rung der Stras­sen­fahr­zeuge über­wie­sen. Der Regie­rungs­rat legte dar­auf dem Gros­sen Rat einen Ent­wurf zur Ände­rung des Geset­zes vor, am 16. Juni 2021 hat der Grosse Rat die Geset­zes­än­de­rung schliess­lich ver­ab­schie­det. Gegen die­sen Beschluss haben zwei Komi­tees das Refe­ren­dum ergrif­fen des­halb kommt es nun zur Abstim­mung.

Zur­zeit wer­den im Kan­ton Bern Fahr­zeuge nur nach ihrem Gewicht besteu­ert. Der Steu­er­ta­rif nimmt stu­fen­weise ab, je höher das Gewicht des Fahr­zeu­ges ist. Die­ser abneh­mende Gewicht­s­ta­rif begüns­tigt schwe­rere und oft kli­ma­schäd­li­chere Fahr­zeuge. Des­halb sieht die Geset­zes­än­de­rung vor, den Gewicht­s­ta­rif abzu­schaf­fen. Auch soll künf­tig für die Bemes­sung der Motor­fahr­zeug­steuer neben dem Gewicht auch der CO2-Ausstoss (Per­so­nen­wa­gen und Lie­fer­wa­gen), respek­tive die Moto­ren­leis­tung (Motor­rä­der) aus­schlag­ge­bend sein. Dies soll einen Anreiz für den Umstieg auf umwelt­freund­li­chere Fahr­zeuge schaf­fen. Um Gewerbe und Land­wirt­schaft zu scho­nen, soll sich für Last­wa­gen und land­wirt­schaft­li­che Motor­fahr­zeuge nichts ändern und die Steuer soll für Lie­fer­wa­gen nach tie­fe­ren Ansät­zen berech­net wer­den.
Der Kan­ton rech­net mit Mehr­ein­nah­men von 40 Mil­lio­nen Fran­ken. Somit wäre die Motor­fahr­zeug­steuer etwas über dem Mit­tel­wert der Kan­tone. Die Mehr­ein­nah­men wür­den für eine Sen­kung der Steu­ern für natür­li­che Per­so­nen ver­wen­det wer­den.

Die *jevp Kan­ton Bern emp­fiehlt die Annahme der Geset­zes­än­de­rung aus fol­gen­den Grün­den:

  • Die Geset­zes­än­de­rung rea­giert auf die sich ändernde Situa­tion im Auto­mo­bil­markt und setzt gezielt öko­lo­gi­sche Anreize. Für kleine und öko­lo­gi­sche Fahr­zeuge bleibt die Motor­fahr­zeug­steuer in etwa gleich oder sinkt sogar.
  • Die Geset­zes­än­de­rung ist ver­hält­nis­mäs­sig. Der Kan­ton muss die Mehr­ein­nah­men für Steu­er­sen­kun­gen für natür­li­che Per­so­nen ver­wen­den. Aus­ser­dem würde die Steuer auf eine ver­tret­bare Höhe gesetzt und Gewerbe und Land­wirt­schaft wür­den geschont.